Eine berechtigte Minderung während des laufenden Mietverhältnisses, wirkt sich stets auf die in der Nebenkostenabrechnung geschuldeten Betriebskosten aus, da ebenfalls die Nebenkosten entsprechend zu mindern sind. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung steht dann fest, ob eine weitere Minderung bzw. Rückzahlung beansprucht werden kann.
Mit dem Berechnungs-Tool kann durch bloße Eingabe der Werte, leicht nachgerechnet werden, in welcher Höhe eine Minderung beansprucht werden darf. Die Berechnungsmethode beruht auf den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 13.04.2011 - VIII ZR 223/10).
Es wird jedoch keine Gewähr auf Richtigkeit oder Aktualität der Rechtsprechung gegeben. Das Berechnungs-Tool soll lediglich die Vorteile durch Einsatz moderner Kommunikations- und Informationstechnologien aufzeigen.
Das Berechnungs-Tool wurde von mir als (online) Web-Lösung und als (offline) Java-Anwendung kreiert. Zur Nutzung der Java Anwendung wird die Java Virtual Machine von Sun Microsystems bzw. seit 2010 Oracle benötigt (JVM). Diese kann man auf der offiziellen Seite von Oracle erhalten, falls diese auf dem System noch nicht vorhanden ist.
Den Download für die offline Java Anwendung gibt es hier.
Ich übernehme keine Gewährleistung für eine fehlerfreie und richtige Berechnung. Der Download, die Installation und Nutzung der erforderlichen Komponenten und des Berechnungs-Tools, erfolgen auf eigene Gefahr. Ich übernehme keine Haftung für Schäden an der eingesetzten Computerhardware oder Computersoftware. Der Download des Minderungsrechners erfolgt als Freeware. Die Anwendung wird kostenfrei zur Verfügung gestellt und kann frei genutzt, kopiert und verteilt werden. Änderungen an der Anwendung oder Teilen der Anwendung sind jedoch nicht erlaubt.
Der "Minderungsrechner" als Web-Lösung ist (noch) nicht responsive und eine fehlerfreie Darstellung erfolgt nur auf großen und mittleren Displays mit einer Breite von mindestens 950p.
Für die Verwendung der Kommastelle, bitte nicht das Komma benutzen, sondern den Dezimalpunkt, wie es im Englischen üblich ist. Ebenfalls dürfen keine Tausendertrennzeichen oder das EURO Symbol verwendet werden. Die bloße Eingabe des Betrags ist ausreichend.